Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der klh tours GmbH (nachstehend klh tours genannt)
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen uns (klh tours) und Ihnen (Kunde) abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen (z.B. Anzahlungen, Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. Buchung der Reise / Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt Sie/der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldungen aufgeführten Personen einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem Sie von uns i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch uns zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel werden wir Ihnen die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Ihrer Anmeldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung von uns als neues Angebot von uns anzusehen, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Bei kurzfristigen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern wir auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen unsere vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt haben. Die Annahme durch Sie erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung uns gegenüber.
1.6 Wir weisen Sie darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn Sie den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Ihren vorhergehenden Wunsch geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.
2. Zahlung, Reiseunterlagen
2.1 Wir haben zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Hamburg abgeschlossen.
2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, haben Sie in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot von uns zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von uns lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die Sie vor Vertragsschluss informiert werden.
2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 können wir den vollen Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangen, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff. 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland haben Sie die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.
2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald Sie uns mit der Visabeantragung beauftragt haben, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.
2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf unserem Konto ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht uns Ihnen gegenüber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
Wir behalten uns vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, etc.) weiter zu belasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.
2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu zahlen.
2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Wir haften nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus unserer Leistungsbeschreibung, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns nicht bindend.
3.3 Dritte sind nicht befugt, von unseren Reisebedingungen oder unseren Ausschreibungen abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Wünsche Ihrerseits müssen durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von Ihnen bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Events, Konzerte, etc.).
4. Leistungsänderungen
4.1 Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.
4.2 Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erhalt unserer Mitteilung über die Änderung uns gegenüber geltend zu machen.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
- b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten können. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch uns geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.5 Wir sind gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und von Ihnen bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an Sie zu erstatten.
6. Reiserücktritt durch Sie
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei Ihrem Rücktritt vor Antritt der Reise steht uns anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB) zu, sofern wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Wir können anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises.
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80%.
6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.6 Wir können anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen geltend machen, sofern der uns entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall werden wir die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
6.7 Sollten Sie die Reise nicht antreten können, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er neben Ihnen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch Ihrerseits auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft nach Vertragsabschluss besteht nicht, sofern wir unsere vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt haben. Sollen auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss und bis zum 60. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, werden wir Ihnen die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Person als vereinbart.
7.2 Umbuchungswünsche Ihrerseits, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches.
7.4 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
7.5 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Wir werden uns jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir deshalb den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
- b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch uns möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhalten Sie zurück.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zu Lasten.
11. Unsere Haftung
11.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die Sie ohne unsere Vermittlung direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Veranstaltungen, Konzerte, Events, etc.).
11.3 Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich sind. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.4 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.
11.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns hierauf berufen.
11.6 Sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
11.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme/Benutzung überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.
12. Zusatzbedingungen für Gruppenreisen
Als Ergänzung zu unseren vorstehenden Reisebedingungen gilt bei Gruppenreisen folgendes:
12.1 Gruppenreisen im Sinne dieser Bestimmung sind Reisen, die von uns organisiert und über einen Gruppenleiter bzw. Auftraggeber für einen bestimmten Teilnehmerkreis gebucht und/oder organisiert werden.
12.2 Bei Gruppenreisen haften wir ausschließlich für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.
12.3 Wir haften nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die vom Gruppenleiter in eigener Verantwortung zusätzlich zu unseren Leistungen angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen im Besonderen:
- a) An- und Abreisen zu und von dem mit uns vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, die vom Gruppenleiter organisiert werden.
- b) Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, die nicht in unserem Leistungsumfang enthalten sind, wie z.B. Ausflüge, Begegnungen, Fahrten.
12.4 Für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenleiters oder des nicht von uns vermittelten Reiseleiters vor, während und nach der Reise haften wir nicht. Wir haften insbesondere nicht für mit uns nicht abgestimmte
- a) Änderungen der vertraglichen Leistungen,
- b) Weisungen an örtliche Reiseleiter,
- c) Sonderabsprachen mit verschiedenen Leistungsträgern,
- d) Auskünfte und Zusicherungen gegenüber dem Reiseteilnehmer.
12.5 Soweit für unsere Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Gruppenleiter und uns vereinbarte Reisepreis des Reiseteilnehmers maßgeblich. Zuschläge jedweder Art, welche vom Gruppenleiter gegenüber dem Reiseteilnehmer erhoben werden, werden nicht berücksichtigt.
13. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung
14. Ihre Obliegenheiten/Fristen
14.1 Sie haben uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten haben. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei uns vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.
14.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind uns etwaige Reisemängel an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).
Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern Sie die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen. Wir können die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zur Abhilfe sind wir nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
14.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
14.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere haben Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
14.5 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, müssen Sie unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
14.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
15. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von uns genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Wir werden Ihnen dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.
16. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
16.1 Wir informieren Sie über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Sie sind jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
16.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 werden Sie uns vollumfassend und wahrheitsgemäß über Ihre Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..
16.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
16.4 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
17. Zollbestimmungen
Sie sind verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
18. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19. Gerichtsstand
19.1 Sie können uns nur am Sitz unseres Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Heilbronn.
19.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Wenn Sie bzw. der Vertragspartner des Reisevertrages Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird für Klagen gegen Sie als Gerichtsstand Heilbronn vereinbart.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen uns und Ihnen anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder
- b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
20. Aufrechnungsverbot
Sie sind nicht berechtigt gegen Ansprüche von uns auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
21. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche von Ihnen aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Wir werden dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für uns tätige Dritte. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.klhtours-klassenfahrten.de/index.php/service/datenschutz .
23. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
25. Veranstalter
klh tours GmbH
Schmiedeäcker 17
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Tel.: +49 (0)7703 200 0 201
Fax: +49 (0)7703 7840
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geschäftsführer: Steffen Vesenmayer
Gesellschafter: Ingo Bauer & Steffen Vesenmayer
Stand: September 2024